Ehrenrat

Der Ehrenrat besteht aus volljährigen Vereinsmitgliedern, die dem Vorstand nicht angehören dürfen und setzt sich wie folgt zusammen:

  • Vorsitzender des Ehrenrats
  • zwei Beisitzer

Der Ehrenrat wird nur in den satzungsmäßig vorgesehenen Fällen tätig. Aufgabe des Ehrenrats ist es auch, Streitigkeiten zwischen Vereinsmitgliedern zu schlichten. Sitzungen des Ehrenrats werden von dem Vorsitzenden des Ehrenrats geleitet. Der Ehrenrat wird durch die Mitgliederversammlung auf jeweils zwei Jahre gewählt.